Immobilien + Verwaltung + Vermietung
Gegenüber dem Mieter:

- Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Miet- u. Pachtverträgen, soweit diese notwendig und rechtlich zulässig ist.
- Die vollständige Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse insbesondere der Abnahme der Wohnung, Nebenkostenabrechnung und Kautionsabrechnung.
- Die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie der Abschluss von Mietverträgen, bei denen der Verwalter auf Erzielung eines angemessenen Mietzinses hinwirkt.
- Abgabe von Mieterhöhungserklärungen in Absprache mit dem Eigentümer.
- Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs.
Im Hinblick auf das Gebäude:

- Berechtigung zur Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten im Namen und auf Rechnung des Hauseigentümers gemäß Hausverwaltervertrag.
- Die Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten.
- Überprüfung und Zahlung von Handwerkerrechnungen.
Gegenüber dem Eigentümer:

- Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich des Zahlungsverkehrs.
- Einrichten eines Treuhandkontos durch den Verwalter auf den Namen des Eigentümers.
- Erstellung einer halbjährlichen Abrechnung per 30.0.6 in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung bis zum 15. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats.
- Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum 30.03. des folgenden Jahres in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die jährliche Abrechnung gilt gleichzeitig als Nachweis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung (Anlage V Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) des Eigentümers.